Feuerpolizeiliche Beschau

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Die feuerpolizeiliche Beschau durch Ihren öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer bildet das Rückgrat für Ihr brandsicheres Zuhause. Die "Feuerbeschau" verbindet gesetzliche Kontrollfunktionen mit kompetenter Brandschutzberatung.

Ein nach Fertigstellung sicheres Gebäude verändert sich im Laufe der Zeit durch die Nutzungsgewohnheiten der Bewohner. Gewohnheit und Routine können ungewollt Sicherheitsrisiken entstehen lassen. Die "Feuerbeschau" ermöglicht einen frischen Blickwinkel durch einen außenstehenden Sachkundigen, der diese Risiken erkennt und als Berater gemeinsam mit den Bewohnern Maßnahmen zur dauerhaften Erhaltung der Betriebssicherheit findet.

Das NÖ Feuerwehrgesetz verpflichtet den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer zur feuerpolizeilichen Beschau jedes Bauwerks einmal innerhalb von 10 Jahren.