Erklärung zur Informationspflicht Datenschutz
Werte EigentümerInnen, Hausverwaltungen und Verfügungsberechtigte von Immobilien!
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In den folgenden Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Tätigkeiten:
Um Ihre Rechte betreffend Ihrer personenbezogenen Daten geltend zu machen, wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an unsere Geschäftsführung, von wo aus Sie die gewünschten Antworten bekommen. Ihre im E-mail angegebenen Daten werden zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung weitergegeben.
Wir verarbeiten grundsätzlich (ohne Ihre Einwilligung) nur folgende Arten Ihrer Daten:
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zum Zwecke der Kommunikation, Bearbeitung und Verrechnung
- im Rahmen der Kehr- und Prüftätigkeiten
- für Meldungen an Behörden bzw.
- zur Erfüllung unserer sonstigen Verpflichtungen entsprechend den geltenden Landesgesetzen
- zur Erfüllung der von Ihnen beauftragten "Gunstarbeiten" (nicht unmittelbar sicherheitsrelevante Tätigkeiten)
- zum Zwecke der Qualitätssicherung (wir nehmen am gemeinsamen Managementsystem der österreichischen Rauchfangkehrer teil, siehe bitte www.rauchfangkehrer-zert.at)
Folgende Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:
Daten | Datenempfänger / Empfängerkategorie | Empfängerland |
Name, Adressdaten | Behörden / Gemeinden | Österreich |
Name, Adressdaten, UID-Nr, Bankdaten | Dienstleister der Steuerlegung | Österreich |
Alle Daten s.o. | Programmanbieter von Rauchfangkehrer-Software | Österreich |
Alle Daten s.o. | Dienstleister der IT-Betreuung | Österreich |
Name, Bankdaten | Bankinstitute | Österreich |
Adressdaten | Post | Österreich |
Telefon, E-Mail, Adressdaten | Anbieter von Kommunikations-diensten | Österreich |
Name * | EFG Umwelt- und Klimawerkstatt GmbH | Österreich |
*zum Zwecke der Qualitätssicherung kann Ihr Name im Rahmen der Behandlung von Kundenrückmeldungen erfasst werden.
Die Aufbewahrungsdauer der Unterlagen, in denen oben genannte Daten enthalten sind, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Liste, der Sie bitte auch alle anderen Unterlagen entnehmen, die wir zu Ihrer Person in unserem Unternehmen verarbeiten:
Datenarten / Dokument | Aufbewahrungs- bzw. Löschfrist | Grundlage |
Unterlagen Feuerbeschau | 10 Jahre nach letztem Eintrag | Ergibt sich aus der Durchführungsperiode lt. § 14 (1) NÖ Feuerwehrgesetz 2015 – NÖ FG 2015 |
Kehrbuch (Hausakte, Überprüfungsbücher oder Hauslisten), Messungen und Benützung / Nichtbenützung der Abgasanlage) |
Solange Bauwerk steht | § 20 NÖ FG 2015 (…für jedes Bauwerk hat der Rfk. Aufzeichnungen zu führen...) |
Alle anderen Aufzeichnungen (Mängelmeldungen und sonstige Überprüfungen) | 7 Jahre | Gemäß § 20 NÖ FG 2015 sind Aufzeichnungen zu führen (ohne Zeitangabe); Perioden bis zur nächsten Durchführung lt. NÖ Überprüfungs- und Kehrperioden VO sind kürzer als 7 Jahre; § 132 (2) Bundes-Abgabenordnung (BAO) und § 212 (1) Unternehmens-Gesetzbuch (UGB): 7 Jahre |
Belege des Rechnungswesens (Rechnungen, …) | 7 Jahre | § 132 (2) BAO, § 212 (1) UGB |
Aufzeichnungen zu Gunstarbeiten / Nebenarbeiten | 7 Jahre | § 132 (2) BAO, § 212 (1) UGB |
Entschädigungsklagen von Kunden (Haftpflichtversicherungs-unterlagen) | 3 Jahre | Allgemeiner Schadenersatz nach § 1489 ABGB |
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an unsere Geschäftsführung. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig. Wir ersuchen Sie jedoch, sich im Falle eines vermuteten Verstoßes zuerst mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Thematik im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung aufklären und lösen können.